Unterschied zwischen Sprachreise-Veranstalter und Sprachreise-Vermittler

Den Schutz durch das deutsche Reiserecht genießt man nur dann, wenn man bei einem Sprachreise-Veranstalter bucht. Der Kunde erhält auch nur hier den Reisepreis- Sicherungsschein, der im Falle einer Insolvenz des beauftragten Reiseveranstalters den bereits bezahlten Reisepreis absichert.

Sprachreise-Veranstalter haben bereits die besten Schulen und Programme ausgewählt, können kompetent beraten, kümmern sich um alle Belange vor, während und nach der Reise und stehen bei eventuellen Konfliktfällen zur Seite.

Wer hingegen bei einem Vermittler bucht, reist unter dem Reiserecht des jeweiligen Ziellandes. Der Vertrag wird zwischen dem Kunden und der Partnerschule im Ausland geschlossen. Kosten für Auslandsüberweisungen müssen selbst getragen werden und die Reiseunterlagen erhält man meist nur auf Englisch direkt von der Sprachschule. Der Kunde genießt keinen Mehrwert und am Ende übernimmt der Vermittler noch nicht einmal die Haftung für die angebotene Sprachreise.

Im FDSV sind führende deutsche Sprachreise-Veranstalter zusammengeschlossen, die sich strengen Qualitätsrichtlinien unterwerfen und regelmäßig von einem unabhängigen Beirat überprüft werden.

Nähere Informationen finden Sie unter: www.fdsv.de

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